Änderung FED Laubenversicherung zum 01.01.2022

Der Kleingartenversicherungsdienst (KVD) hat bekannt gegeben, dass sich ab 01.01.2022 die Laubengrundversicherung verändern wird.

Was verändert sich:

1. Gebäudegrundversicherung (ohne Höherversicherung wird von 5.000,00 € auf 10.000,00 € angehoben.

2. Stundensatz bei Eigenleistung (Reparatur nach Schäden) wirdvon 10,00 € auf 15,00 € erhöht.

3. Grundversicherung bei Gebäudebeschädigung (Einbuch) wird von 600,00 e auf 700,00 € erhöht.

4. Der bisherige Grundbetrag von 30,00 € erhöht sich auf 35,00 €.

Die jeweiligen Höchstversicherungssummen incl. Höherversicherung beträgt ab 01.01.2022:

Gebäude: 40.000,00 €

Inhalt: 10.000,00 €

Gemäß der Vereinssatzung besteht eine Laubenversicherungspflicht in Höhe der Grundsversicherung.

Die Höherversicherung für Gebäude oder Inhalt bleibt – wie abgeschlossen – bestehen

Auf das beigefügte Merkblatt wird verwiesen.

FED_Änderung_2022

FED_Merkblatt ab 01.01.2022