Kategorie-Archiv: Aktuelles

Vereinsinformationen 08/2021

Hiermit teilt der Vorstand folgendes mit

Ernennung eines 2. Fachberaters. Herr Hans Lucar-Jung mit sofortiger Wirkung.

Vereinshausverantwortlichkeit – Vermietung: Frau Melissa Lindt, Frau Sabine Schmidtke

Einführung einer Sprechstunde für Vereinsmitglieder. Diese findet jeden ersten Sonntag im Monat im Büro des Vereinshauses statt (Erstmalig am 05.09.2021). Uhrzeit 11:00-12:00. Hier können alle Anfragen, Anmeldungen oder Anliegen vorgetragen werden. Darüber hinaus wird ein “Kummer” Briefkasten für Fragen, Anträge, Verbesserungsvorschläge oder Beschwerden am Vereinshausbüro installiert. Wir sind ebenfalls Telefonisch, per Mail oder über Whats App erreichbar. Daher bitten wir alle Mitglieder auf spontane Anfragen oder Besuche gerade an den Wochenenden im Garten abzusehen.

Vereinsarbeit / Gemeinschaftsarbeit finden wieder am Samstag 04.09.2021 und  11.09.2021 statt. Treffpunkt 09:30 am Vereinsheim.

Änderung FED Laubenversicherung zum 01.01.2022

Der Kleingartenversicherungsdienst (KVD) hat bekannt gegeben, dass sich ab 01.01.2022 die Laubengrundversicherung verändern wird.

Was verändert sich:

1. Gebäudegrundversicherung (ohne Höherversicherung wird von 5.000,00 € auf 10.000,00 € angehoben.

2. Stundensatz bei Eigenleistung (Reparatur nach Schäden) wirdvon 10,00 € auf 15,00 € erhöht.

3. Grundversicherung bei Gebäudebeschädigung (Einbuch) wird von 600,00 e auf 700,00 € erhöht.

4. Der bisherige Grundbetrag von 30,00 € erhöht sich auf 35,00 €.

Die jeweiligen Höchstversicherungssummen incl. Höherversicherung beträgt ab 01.01.2022:

Gebäude: 40.000,00 €

Inhalt: 10.000,00 €

Gemäß der Vereinssatzung besteht eine Laubenversicherungspflicht in Höhe der Grundsversicherung.

Die Höherversicherung für Gebäude oder Inhalt bleibt – wie abgeschlossen – bestehen

Auf das beigefügte Merkblatt wird verwiesen.

FED_Änderung_2022

FED_Merkblatt ab 01.01.2022

Einladung zur Mitgliederversammlung 2021

Zur Mitgliederversammlung 2021 laden wir Euch am Sonntag den 22.08.2021 um 12:00 Uhr in das
Vereinshaus / Vorplatz ein.

Die Einladung erfolgt gemäß Ziff. 8.1 der Vereinssatzung.
Gem. Ziff.5.1c ist die Teilnahme an der Versammlung Pflicht.

Tagesordnung:
1. Eröffnung/Begrüßung
2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
3. Anträge gem. Ziff. 8.11 der Satzung des Kleingartenvereins
4. Genehmigung/Bestätigung der Tagesordnung
5. Geschäftsberichte
5.1 Vorsitzende (liegt schriftlich vor)
5.2 Fachberater (liegt schriftlich vor)
5.3 Kassierer Verein/Wirtschaftsbetrieb
6. Aussprache zu TOP 5.1. bis 5.3.
7. Bericht der Kassenprüfer
8. Antrag auf Entlastung des Vorstands
9. Satzungsänderung (Beschlussvorlage bereits am 13.11.2020 übersendet)
10. Beitragserhöhung (Mitgliedsbeitrag)
11. Toilettenreinigung
12. Sonderumlage (Corona Pandemie)
13. Neuwahl Vorstand
13.1 Wahl eines Wahlleiters
13.1. Wahl 1 Vorsitzende(n)
13.2. Wahl 2 Vorsitzende(n)
13.3. Wahl Kassierer (in)
13.4. Wahl Schriftführer (in)
13.5. Wahl Fachberater (in)
14. Wahl eines Ersatzkassenprüfer/in
15. Verschiedenes

 

Wichtiger Hinweis:
Sollte zum Zeitpunkt der Mitgliederversammlung noch die PANDEMIE-VERORDNUNG ihre
Gültigkeit haben, so ist auf folgendes zu achten:
1. Je Parzelle wird nur 1 Person zur MV zugelassen.
2. Maskenpflicht während der gesamten Versammlung
3. Es erfolgt keine Bewirtung!
4. Sitzplatzzuweisung
5. Bitte eigenen Kugelschreiber mitbringen.
Mit freundlichen Grüßen

Vereinsinformationen 06/2021

Ausfall Mitgliederversammlung

MITGLIEDERVERSAMMLUNG:

Wegen den weiter geltenden Kontaktbeschränkungen und der aktuell geltenden Coronaschutzverordnung des Landes NRW fällt unsere für den 21. März 2021 terminierte Mitgliederversammlung aus. Über einen neuen Termin bzw. das weitere Vorgehen informiert der Vorstand zeitnah. (Stand 13.03.2021).

Wasser wird abgestellt

An alle Gartenmitglieder

Am Samstag,  dem 28. November 2020

um 11:00 Uhr

 wird in der Kleingartenanlage das Wasser

abgestellt.

Anwesenheit ist nicht Pflicht. Allerdings sollte dann vor der Wasseruhr das Absperrventil geschlossen sein.

Viele Wasseruhren laufen ab

Viele Wasseruhren laufen in diesem Jahr ab. 

Die Wasseruhren dürfen lt. Eichgesetz nicht länger als 6 Jahre in Betrieb sein, entscheidend ist hierbei die Eichplakette auf der Wasseruhr.

Ebenfalls müssen umgehend undichte, defekte oder nicht mehr lesbare Wasseruhren erneuert werden.

Bitte nachfolgende Informationen beachten (PDF Dokument):

Rechnungsbeilage_neue Zähler