Viele Wasseruhren laufen in diesem Jahr ab.
Die Wasseruhren dürfen lt. Eichgesetz nicht länger als 6 Jahre in Betrieb sein, entscheidend ist hierbei die Eichplakette auf der Wasseruhr.
Ebenfalls müssen umgehend undichte, defekte oder nicht mehr lesbare Wasseruhren erneuert werden.
Bitte nachfolgende Informationen beachten (PDF Dokument):