Der Kleingartenversicherungsdienst (KVD) hat bekannt gegeben, dass sich ab 01.01.2022 die Laubengrundversicherung verändern wird.
Was verändert sich:
1. Gebäudegrundversicherung (ohne Höherversicherung wird von 5.000,00 € auf 10.000,00 € angehoben.
2. Stundensatz bei Eigenleistung (Reparatur nach Schäden) wirdvon 10,00 € auf 15,00 € erhöht.
3. Grundversicherung bei Gebäudebeschädigung (Einbuch) wird von 600,00 e auf 700,00 € erhöht.
4. Der bisherige Grundbetrag von 30,00 € erhöht sich auf 35,00 €.
Die jeweiligen Höchstversicherungssummen incl. Höherversicherung beträgt ab 01.01.2022:
Gebäude: 40.000,00 €
Inhalt: 10.000,00 €
Gemäß der Vereinssatzung besteht eine Laubenversicherungspflicht in Höhe der Grundsversicherung.
Die Höherversicherung für Gebäude oder Inhalt bleibt – wie abgeschlossen – bestehen
Auf das beigefügte Merkblatt wird verwiesen.
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