Für Gartenbewerber

Übernahme eines Kleingartens

Einen Kleingarten pachten – das ist einfacher, als mancher denkt. Doch die Entscheidung für einen Kleingarten will sorgfältig durchdacht sein, prägt sie doch entscheidend das zukünftige Leben der  ganzen Familie.

Zur Entscheidungshilfe hier ein paar Fragen, die sich angehende Kleingärtner (-innen) zunächst unbedingt stellen sollten:

Habe ich Lust, im Garten zu arbeiten?
Habe ich Freude an der Natur, will ich eigene Erträge aus dem Garten?
Reicht meine Freizeit für die Anforderungen, die der Garten stellt?
Werden mein Partner, meine Kinder gerne mitmachen?
Kann ich mich in einen Verein integrieren?
Bin ich bereit, aktiv am Vereinsleben teilzunehmen?

Alle Fragen mit „ja“ beantwortet? Wunderbar! Dann könnte ein Kleingarten zu ihnen passen.

Was ist ein Kleingarten?

Ein Kleingarten ist ein Garten, der dem Nutzer (Kleingärtner) zur nichterwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung, insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf, und zur Erholung dient (kleingärtnerische Nutzung) und in einer Anlage liegt, in der mehrere Einzelgärten mit gemeinschaftlichen Einrichtungen, zum Beispiel Wegen, Spielflächen und Vereinshäusern, zusammengefasst sind (Kleingartenanlage). Kleingartenanlagen zählen zum öffentlichen Grün.

 

Wie sieht oder sollte ein Kleingarten aussehen?

In einem Kleingarten sollen sowohl Obst- und Gemüseanbau sowie Sträucher, Blumenrabatten und Rasenflächen vorhanden sein. Rasenflächen und Zierbepflanzungen dürfen jedoch nicht überwiegen. Der Obst und Gemüseanbau ist ein fester Bestandteil eines Kleingartens.

Der Flächenanteil für Laube, Terrasse, Kompostplatz, Obst, Gemüse, Rasen, Blumenbeete etc. ergibt die so genannte 1/3-Teilung:

  • 1/3 der Fläche ergibt sich aus Gartenlaube, Wege, Kompostplatz, Terrasse etc.
  • 1/3 der Fläche sind Obst- und Gemüseanbau.
  • 1/3 der Fläche ergibt sich aus Zieranpflanzungen wie Blumenbeete, Sträucher, Rasen, Teich etc.

Dabei kommt es nicht auf eine quadratmetergenaue Einteilung an, sondern die Richtung sollte stimmen. Wir wollen keine sterilen Kleingärten haben, aber eine regelmäßige Pflege sollte erkennbar sein.

 

Wer ist Eigentümer, Verpächter und Ansprechpartner?

Eigentümer der Kleingartenflächen ist die Stadt Leverkusen, der Stadtverband der Kleingärtner ist Generalpächter und hat die Flächen an die angeschlossenen Vereine verpachtet.

Der Kleingartenverein verpachtet die Kleingartenflächen dann an seine Mitglieder.

Das Grundstück ist also gepachtet, alles auf dem Grundstück ist Eigentum des Pächters.

Der Verein ist der direkt Ansprechpartner für alle Kleingärtner.

 

Was kostet ein Kleingarten?

Die Ablösesumme für Laube, Obstbäume etc. wird gemäß den jeweils gültigen Wertermittlungsrichtlinien ermittelt. Das bedeutet, dass mindestens zwei Wertermittler den Garten begutachten und nach festgelegten Richtlinien die angepflanzten Kulturen, die Gartenlaube und alle auf dem Grundstück befindlichen Nebenanlagen und dessen Pflegezustand bewerten.

Die Ablösesumme wird direkt vom neuen Pächter an den Altpächter bezahlt. In unserer Anlage liegen die Ablösesummen zwischen 4.000 € und 6.000 €.

 

Was kostet ein Kleingarten jährlich?

Die festen, jährlich wiederkehrenden Kosten setzen sich aus verschiedenen Positionen zusammen:

  • Mitgliedsbeitrag (setzt sich zusammen aus: Vereins-, Stadtverbands- und Landesverbandsbeitrag)
  • Pacht
  • Unfallversicherung
  • Pflichtversicherung (Laube und Laubeninhalt)
  • Strom – und Wasserkosten nach Verbrauch
  • Containergebühr Grünschnitt und Müllgebühren
  • Eventuell Umlagen
  • Eventuell Unkosten bei nicht geleisteter Arbeitsstunden oder Abwesenheit beim Zählerablesen

Als grobe Richtzahl sind ca. 300,- bis 400,- Euro laufende Kosten pro Jahr für eine Kleingartenparzelle zu veranschlagen.

Hinzu kommt eine einmalige Aufnahmegebühr von 250,00€. Auf den Mitgliederversammlungen können weitere Kosten durch Mitgliederbeschlüsse wirksam werden.

 

Rechte und Pflichten-Was muss ich beachten?

Als Kleingärtner sind Sie nicht nur Besitzer eines Gartens, sondern Teil der Gemeinschaft der Kleingärtner. Pflege und Unterhaltung der Gemeinschaftseinrichtungen erfolgen in Gemeinschaftsarbeit.

Jeder Kleingartenbesitzer muss im Jahr vorgeschriebene Arbeitsstunden für den Erhalt der Anlage und bei Festlichkeiten ableisten. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach so werden ihm die nicht geleisteten Stunden in Rechnung gestellt. Außerdem sind nicht geleistete Arbeitsstunden Gründe für eine Abmahnung und einem Ausschluss. Zurzeit muss jeder Kleingärtner 12 Arbeitsstunden und 5 Stunden bei Festlichkeiten ableisten.

Für ein gesundes Vereinsleben und gute Nachbarschaft ergeben sich Rechte und Pflichten, die in der Garten – und Bauordnung und der Vereinssatzung festgeschrieben sind.

Die Garten- und Bauordnung regelt alles was Sie in Ihrer eigenen Kleingartenparzelle dürfen (z.B. Ruhezeiten, Grenzabstände, Anpflanzungen, etc.). Bitte setzen Sie sich vor einer Gartenbewerbung mit der Vereinssatzung und der Garten – und Bauordnung auseinander.

Die Teilnahme an Mitgliederversammlungen, Festlichkeiten und Infoveranstaltungen sollte im Interesse aller Kleingärtner und im Sinne des Vereinslebens wahrgenommen werden.

 

Wie bekomme ich einen Kleingarten?

Bitte füllen Sie unbedingt den Antrag für Gartenbewerber vollständig und leserlich aus und schicken Sie diesen an info@kgvschoeneaussicht.de oder werfen Sie Ihn persönlich in den Briefkasten der Kleingartenanlage.

Nach Prüfung Ihres Antrags wird sich der Vorstand bei Ihnen melden. Je nach Verfügbarkeit von freien Gärten und der Anzahl von Bewerbern führen wir eine Warteliste.

Antrag_Gartenbewerber